Schießen für U18-Jährige Recht & Voraussetzungen
Der Schießsport ist in Deutschland klar geregelt. Auch Kinder und Jugendliche dürfen unter bestimmten Voraussetzungen am Schießen für U18-Jährige teilnehmen. Maßgeblich sind dabei das Alter, eine geeignete Aufsicht sowie die Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
Auf dieser Seite informieren wir über die rechtlichen Grundlagen und die konkrete Praxis bei der Altschützengesellschaft Feldkirchen 1878 e.V..
Rechtlicher Rahmen
Das sportliche Schießen von Minderjährigen ist nach dem deutschen Waffenrecht zulässig, wenn es im Rahmen eines anerkannten Schützenvereins stattfindet und eine verantwortliche Aufsicht gewährleistet ist.
Für den Jugend- und U18-Bereich gelten altersabhängige Regelungen, insbesondere in Bezug auf:
- die Art der Sportgeräte
- die Anwesenheit einer geeigneten Aufsicht
- die Zustimmung der Erziehungsberechtigten
Der Trainingsbetrieb bei der ASG Feldkirchen orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben sowie an den Richtlinien des Deutschen Schützenbundes.
Alter und Voraussetzungen
Bei der ASG Feldkirchen gelten folgende Grundsätze:
- Das sportliche Schießen mit Druckluftwaffen ist grundsätzlich ab einem Alter von ca. 12 Jahren erlaubt.
- Die Teilnahme erfolgt ausschließlich im Rahmen des Vereinstrainings.
- Eine verantwortliche Aufsichtsperson ist jederzeit anwesend.
- Der Einstieg richtet sich nach Alter, Entwicklungsstand und individueller Absprache.
Ausnahme für unter 12-Jährige
Für Kinder unter 12 Jahren ist das sportliche Schießen mit Druckluftwaffen nur in Ausnahmefällen zulässig. Voraussetzung ist eine behördliche Ausnahmegenehmigung, die im Einzelfall auf Antrag der Erziehungsberechtigten durch die zuständige Waffenbehörde erteilt werden kann. Die Beantragung läuft über den Verein
Pauschale Sonderregelungen bestehen nicht.
Ohne eine entsprechende Genehmigung ist eine Teilnahme am Schießtraining nicht möglich.
Einwilligung der Erziehungsberechtigten
Die Teilnahme von Minderjährigen am Schießtraining setzt die ausdrückliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten voraus.
Diese Einwilligung:
- erfolgt schriftlich
- wird vor der ersten Trainingsteilnahme eingeholt
- kann jederzeit widerrufen werden
Ohne vorliegende Einverständniserklärung ist eine Teilnahme am Training nicht möglich.
Das entsprechende Formular stellen wir zur Verfügung. Es ist vor dem ersten Training ausgefüllt mitzubringen oder kann alternativ persönlich vor Ort durch die Erziehungsberechtigten bestätigt werden.
Aufsicht und Sicherheit
Sicherheit hat bei der ASG Feldkirchen höchste Priorität, insbesondere im Jugend- und U18-Bereich.
Daher gilt:
- Das Schießen erfolgt ausschließlich unter Aufsicht.
- Die Aufsicht wird durch erfahrene und geeignete Betreuer übernommen.
- Die Einhaltung aller Sicherheitsregeln wird konsequent überwacht.
- Waffen und Munition werden nicht unbeaufsichtigt überlassen.
Die Betreuung erfolgt altersgerecht und entsprechend dem Ausbildungsstand der Jugendlichen.
Lichtschießen als möglicher Einstieg
Das Lichtschießen bietet einen spielerischen und sicheren Einstieg in den Schießsport. Da hierbei keine Geschosse verwendet werden, unterliegt das Lichtschießen nicht den Regelungen des Waffengesetzes und ist auch für Kinder unter 12 Jahren grundsätzlich möglich.
Die Altschützengesellschaft Feldkirchen prüft aktuell, ob und in welcher Form ein entsprechendes Angebot sinnvoll umgesetzt werden kann. Maßgeblich sind dabei die Nachfrage sowie geeignete organisatorische Rahmenbedingungen.
Eine Umsetzung erfolgt nur, wenn eine altersgerechte Betreuung und eine verantwortungsvolle Durchführung gewährleistet werden können.
Praxis bei der ASG Feldkirchen für Schießen für U18-Jährige
Wir ermöglichen Kindern und Jugendlichen einen verantwortungsvollen Einstieg in den Schießsport.
Unser Jugend- und U18-Training:
- findet in festen Trainingsgruppen statt
- wird von qualifizierten Betreuern begleitet
- legt Wert auf Sicherheit, Technik und Konzentration
- berücksichtigt den individuellen Entwicklungsstand
Ein Schnuppertraining ist nach vorheriger Absprache und mit Einwilligung der Eltern möglich.
Ansprechpartner
Bei Fragen zu den rechtlichen Voraussetzungen, zur Einwilligung der Eltern oder zum Jugend- und U18-Training stehen wir gerne zur Verfügung.
Altschützengesellschaft Feldkirchen 1878 e.V.
E-Mail: jugend@asg-feldkirchen.de
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.